Prozesskostenhilfe
Ein Rechtsstreit vor Gericht kostet viel Geld. Wer eine Klage
erheben will muss für das Verfahren in der Regel zunächst
Gerichtskosten einbezahlen bevor die Klage der Gegenpartei
zugestellt wird. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung
vor oder ist es aus sonstigen Gründen einfach ratsam eine
anwaltliche Vertretung hinzuzuziehen, kommen die Kosten
gewöhnlicher Weise auf Sie zu.
Entsprechende Kosten entstehen einer Partei, die sich gegen eine
Klage verteidigt. Die Prozesskostenhilfe ermöglicht Parteien,
die die Kosten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können, die
Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte.
Einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat danach, wer - einen
Prozess führen muss und die dafür erforderlichen Kosten nicht
aufbringen kann und - nach Einschätzung des Gerichts
nicht nur geringe Aussicht hat den Prozess zu gewinnen.
Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nicht, wenn eine
Rechtschutzversicherung oder eine andere Stelle diese Kosten
übernimmt.
Sie können uns gerne um
Mithilfe beim Ausfüllen bitten. Entsprechende Formulare werden
wir Ihnen aushändigen.
Risiken der Prozesskostenhilfe
Wer einen
Rechtstreit führen muss, sollte sich zunächst möglichst genau
über die Höhe der zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten
informieren. Dies ist jedoch auf der Komplexität des
Rechtsanwaltvergütungsgesetzes nicht immer eindeutig möglich.
Insofern kann nicht jedes Kostenrisiko ausgeschlossen werden.
Insbesondere erstreckt sich die
Prozesskostenhilfe nicht auf die Kosten die die gegnerische
Partei für ihre Prozessführung, z. B. für ihre anwaltliche
Vertretung aufwendet. Verliert eine Partei den Prozess, so muss
sie dem Gegner diese Kosten in der Regel auch dann erstatten,
wenn ihre Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.
Schon für eine anwaltliche Vertretung im
Verfahren über die Prozesskostenhilfe entstehen Kosten. Die
Partei muss diese Begleichen, wenn ihrem Antrag auf
Prozesskostenhilfe nicht entsprochen wird. Das gleiche gilt auch
für bereits entstandene und noch entstehende Gerichtskosten.
Erforderlich hierfür ist ein Antrag.
Diesem Antrag sind die Erklärungen über die persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege
beizufügen.
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