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Prozesskostenhilfe

Ein Rechtsstreit vor Gericht kostet viel Geld. Wer eine Klage erheben will muss für das Verfahren in der Regel zunächst Gerichtskosten einbezahlen bevor die Klage der Gegenpartei zugestellt wird. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vor oder ist es aus sonstigen Gründen einfach ratsam eine anwaltliche Vertretung hinzuzuziehen, kommen die Kosten gewöhnlicher Weise auf Sie zu.

Entsprechende Kosten entstehen einer Partei, die sich gegen eine Klage verteidigt. Die Prozesskostenhilfe ermöglicht Parteien, die die Kosten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte.

Einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat danach, wer - einen Prozess führen muss und die dafür erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann  und  - nach Einschätzung des Gerichts nicht nur geringe Aussicht hat den Prozess zu gewinnen.
Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtschutzversicherung oder eine andere Stelle diese Kosten übernimmt.

Sie können uns gerne um Mithilfe beim Ausfüllen bitten. Entsprechende Formulare werden wir Ihnen aushändigen.

 

Risiken der Prozesskostenhilfe

 Wer einen Rechtstreit führen muss, sollte sich zunächst möglichst genau über die Höhe der zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten informieren. Dies ist jedoch auf der Komplexität des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes nicht immer eindeutig möglich. Insofern kann nicht jedes Kostenrisiko ausgeschlossen werden.

Insbesondere erstreckt sich die Prozesskostenhilfe nicht auf die Kosten die die gegnerische Partei für ihre Prozessführung, z. B. für ihre anwaltliche Vertretung aufwendet. Verliert eine Partei den Prozess, so muss sie dem Gegner diese Kosten in der Regel auch dann erstatten, wenn ihre Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.

Schon für eine anwaltliche Vertretung im Verfahren über die Prozesskostenhilfe entstehen Kosten. Die Partei muss diese Begleichen, wenn ihrem Antrag auf Prozesskostenhilfe nicht entsprochen wird. Das gleiche gilt auch für bereits entstandene und noch entstehende Gerichtskosten.  

Erforderlich hierfür ist ein Antrag. Diesem Antrag sind die Erklärungen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen.

 

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